
FAQ & Wissenswertes
Antworten rund um Pflege und unseren Pflegedienst Krefeld
Was passiert in den ersten Schritten?
Unser Pflegekonzept – persönlich, transparent und flexibel.
Bevor unsere Einsätze beginnen, führen wir mit Ihnen ein ausführliches Erstgespräch – entweder bei Ihnen zu Hause oder im Krankenhaus. Dabei möchten wir Sie kennenlernen und verstehen, welche Bedürfnisse und Wünsche Sie haben. Gemeinsam besprechen wir, welche Leistungen wir erbringen dürfen und in welchem zeitlichen Rahmen. Außerdem beraten wir Sie über mögliche Pflegehilfsmittel, die wir für Sie organisieren können.
Im Anschluss erhalten Sie von uns einen Pflegevertrag, der alle organisatorischen Punkte klar regelt. Dieser Vertrag kann von Ihnen jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden. Zusätzlich stellen wir Ihnen eine übersichtliche monatliche Kostenaufstellung zur Verfügung. Darin sehen Sie genau, welche Leistungen wir gemeinsam vereinbart haben, in welchem Rhythmus diese erbracht werden und welche Beträge die Pflegekasse übernimmt bzw. welche Kosten ggf. für Sie verbleiben. Natürlich lassen sich die vereinbarten Leistungen jederzeit flexibel anpassen.
Wir verstehen uns als Ihr verlässlicher Begleiter in der Pflege. Wenn sich Ihre Bedürfnisse verändern – sei es durch gesundheitliche Entwicklungen oder zusätzliche Wünsche – passen wir unsere Unterstützung selbstverständlich an. Dazu führen wir regelmäßige Pflegevisiten durch, um die Qualität unserer Arbeit sicherzustellen und die Pflegeprozesse kontinuierlich zu optimieren.
Was bezeichnet der Begriff Behandlungspflege?
Behandlungspflege – medizinische Leistungen bei Ihnen zuhause
Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung hin von unserem Pflegefachpersonal durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise die Gabe und Vorbereitung von Medikamenten, das Richten von Wochendosetten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Wechseln von Verbänden oder auch die Verabreichung von Injektionen (z. B. Insulin oder Heparin).
Damit wir diese Leistungen erbringen können, stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Diese wird von uns bei Ihrer Krankenkasse eingereicht, damit die Kostenübernahme geprüft und genehmigt werden kann. Auf der Verordnung ist die medizinische Notwendigkeit klar beschrieben, sodass die Krankenkasse nachvollziehen kann, warum die Behandlung durch Pflegefachkräfte erforderlich ist.
Für die Versorgung spezieller oder chronischer Wunden sowie für die Portversorgung steht Ihnen bei uns ein geschultes Wundteam zur Verfügung, das eine fachgerechte und sichere Versorgung gewährleistet.
Was bezeichnet der Begriff körperbezogene Pflegemaßnahmen?
Grundpflege – Unterstützung im Alltag
Zur Grundpflege gehören alle nichtmedizinischen Hilfestellungen, die den Alltag erleichtern und Ihre Selbstständigkeit fördern.
Dazu zählen je nach individuellem Bedarf:
- Hilfe bei der Körperpflege und bei Toilettengängen
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Begleitung beim Essen und Trinken
- Förderung der Mobilität, vom Aufstehen aus dem Bett bis hin zum Treppensteigen
Unser Ziel ist es, Sie einfühlsam zu unterstützen und dabei stets Ihre Selbstständigkeit und Würde zu bewahren.
Was bezeichnet der Begriff pflegerische Betreuungsmaßnahmen?
Betreuung im Alltag – Struktur und Nähe schaffen
Zur Betreuung im Alltag gehören Tätigkeiten, die helfen, eine feste Tagesstruktur zu bewahren und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.
Unsere Unterstützung kann dabei ganz unterschiedlich aussehen:
- Begleitung bei Spaziergängen oder gemeinsamen Aktivitäten
- Unterstützung bei Hobbys und Beschäftigungen
- ein offenes Ohr für Gespräche
- oder einfach das Dasein – als emotionale Sicherheit und zur Vermeidung von Einsamkeit, Selbst- oder Fremdgefährdung
So tragen wir dazu bei, dass Ihr Alltag abwechslungsreich, sicher und menschlich bleibt.
Was bezeichnet der Begriff Entlastungsbetrag?
Entlastungsbetrag – Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige
Ab Pflegegrad 1 stellt die Pflegekasse einen monatlichen Entlastungsbetrag zur Verfügung. Mit diesem Zuschuss können Leistungen finanziert werden, die den Alltag erleichtern und Angehörige entlasten.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Betreuungsangebote in Form von Einzel- oder Gruppenstunden mit abwechslungsreichen Aktivitäten
- Hilfen für pflegende Angehörige, um sie im Alltag zu entlasten
- Unterstützung im Haushalt und bei Alltagsaufgaben, wie Einkäufe oder Botengänge
In Pflegegrad 1 können sogar bestimmte körperbezogene Pflegemaßnahmen über diesen Betrag abgerechnet werden. Der Entlastungsbetrag ist auf eine feste monatliche Summe begrenzt, kann aber angespart und später gesammelt eingesetzt werden – dabei gelten allerdings Verfallsfristen.
Ab Pflegegrad 2 ist es zudem möglich, den Entlastungsbetrag mit bis zu 40 % aus dem Sachleistungsanspruch zu erhöhen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn weniger körperliche Pflege, dafür aber mehr Unterstützung im Alltag benötigt wird – etwa im frühen Stadium einer Demenz.
Was bezeichnet der Begriff Krankenhausvermeidungspflege?
Krankenhausvermeidungspflege – zu Hause statt im Krankenhaus
Die sogenannte Krankenhausvermeidungspflege soll helfen, einen stationären Aufenthalt zu verkürzen oder im besten Fall ganz zu vermeiden. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Kombination aus körperbezogenen Pflegemaßnahmen – wie Unterstützung bei der Körperpflege – und mindestens einer medizinischen Leistung, zum Beispiel der Gabe von Medikamenten. In besonderen Fällen kann die medizinische Komponente entfallen. Ergänzend ist eine hauswirtschaftliche Hilfe möglich, die sich jedoch auf das Notwendigste beschränkt.
Wenn Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin diese Form der Pflege für erforderlich hält, wird eine entsprechende Verordnung ausgestellt. Diese reichen wir als Pflegedienst bei Ihrer Krankenkasse ein. Laut Gesetz übernehmen die Krankenkassen die Kosten in der Regel für bis zu vier Wochen – nur in begründeten Ausnahmefällen auch länger.
Eine Krankenhausvermeidungspflege kommt insbesondere dann infrage, wenn eine akute Erkrankung vorliegt, die eigentlich einen Krankenhausaufenthalt erfordern würde, dieser aber nicht möglich ist – etwa, weil keine Betten zur Verfügung stehen. Ebenso muss sichergestellt sein, dass im Haushalt keine andere Person die erforderlichen Leistungen übernehmen kann.
Was bezeichnet der Begriff Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege – Entlastung, wenn Pflegepersonen ausfallen
Die Verhinderungspflege ist eine gesetzlich geregelte Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift dann, wenn eine vertraute Pflegeperson – zum Beispiel ein Angehöriger – die Betreuung vorübergehend nicht übernehmen kann, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verpflichtungen.
In diesem Fall übernehmen wir die pflegerische, betreuerische und hauswirtschaftliche Unterstützung. Zusätzlich soll die Verhinderungspflege auch eine finanzielle Entlastung für die pflegebedürftige Person schaffen – unabhängig von den regulären Pflegeleistungen.
Ein Anspruch besteht, wenn:
- mindestens Pflegegrad 2 vorliegt,
- die Pflegebedürftigkeit bereits seit mindestens 6 Monaten besteht,
- und tatsächlich eine Pflegeperson in die Versorgung eingebunden ist.
Die Verhinderungspflege ist sowohl zeitlich als auch finanziell begrenzt. Je nach Situation kann sie stundenweise oder für mehrere Tage in Anspruch genommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Mittel zudem mit der Kurzzeitpflege kombinieren.
Muss ich dem Pflegedienst immer einen Schlüssel aushändigen?
Schlüsselhinterlegung – für Ihre Sicherheit und unser reibungsloses Arbeiten
Sie entscheiden selbst, ob Sie uns einen Haus- oder Wohnungsschlüssel anvertrauen möchten. Viele unserer Kundinnen und Kunden wählen diesen Weg, weil er im Alltag für mehr Sicherheit sorgt – besonders im Notfall. Im Bereich des Hausnotrufs ist die Schlüsselhinterlegung sogar eine wichtige Voraussetzung.
Selbstverständlich richten wir uns nach Ihren Wünschen: Auf Wunsch klingeln wir mehrmals, bevor wir den Schlüssel einsetzen und die Wohnung betreten.
Damit unser Team die Einsätze zuverlässig und ohne Verzögerungen durchführen kann, ist es bei mehreren täglichen Besuchen hilfreich, wenn wir mindestens zwei Schlüssel erhalten. Diese werden bei uns absolut sicher und anonymisiert verwahrt – so können Sie sich jederzeit auf Diskretion und Schutz verlassen.
Wann erhalte ich die Rechnungen des Pflegedienstes?
Abrechnung – transparent und unkompliziert
Unsere Abrechnung erfolgt jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats. Grundlage dafür sind die von Ihnen bestätigten Leistungsnachweise.
Für die Bezahlung bieten wir Ihnen größtmöglichen Komfort: Die Rechnung wird bei SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, falls Sie einen Eigenanteil haben oder Sie privatversichert sind – sicher, zuverlässig und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Was ist die Pflegedokumentation?
Pflegedokumentation – transparent und digital
Unsere Pflegedokumentation dient als verlässliche Informationsquelle für alle Mitarbeitenden, die an Ihrer Versorgung beteiligt sind. Darin werden alle relevanten Daten zu Ihrer individuellen Betreuungssituation festgehalten.
Wir arbeiten ausschließlich mit einer digitalen Dokumentation, um stets aktuelle und präzise Informationen sicherzustellen. Bei Ihnen zu Hause befindet sich lediglich ein kleines „Doku-Mäppchen“ mit den wichtigsten Unterlagen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne auch eine schriftliche Zusammenfassung aller über Sie gespeicherten Daten zur Verfügung.
Die Pflegedokumentation bleibt Eigentum des Pflegedienstes und wird nach Beendigung des Vertrages an uns zurückgegeben.
Wie lange dauert ein Einsatz des Pflegedienstes?
Einsatzdauer – individuell und flexibel
Die Länge unserer Einsätze hängt stets von der Art und dem Umfang der vereinbarten Leistungen ab. Dabei achten wir nicht nur auf eine effiziente Durchführung, sondern auch darauf, dass immer Zeit für ein persönliches Wort und menschliche Nähe bleibt.
Wenn Sie es wünschen, können Sie zusätzlich feste Zeitkontingente oder stundenweise Einsätze mit uns vereinbaren – ganz so, wie es zu Ihrem Bedarf passt. So stellen wir sicher, dass Pflege sowohl fachlich hochwertig als auch menschlich zugewandt bleibt.
Wie pünktlich erfolgt mein Besuch von Ihnen?
Einsatzzeiten – zuverlässig und transparent
Unsere Besuche erfolgen immer innerhalb eines gemeinsam mit Ihnen festgelegten Zeitfensters. Bitte haben Sie Verständnis, dass es in der ambulanten Pflege zu Abweichungen von etwa ± 30 Minuten kommen kann – beispielsweise durch Verkehr, kurzfristige Notfälle oder weil ein Patient vor Ihnen aus gesundheitlichen Gründen mehr Zeit benötigt.
Sollte sich eine Verzögerung abzeichnen, werden Sie selbstverständlich rechtzeitig telefonisch informiert.
Wie viele Pflegekräfte führen meine Versorgung durch?
Unser Team bei Ihnen – vertraut und qualifiziert
Wie viele verschiedene Mitarbeitende Sie im Alltag erleben, hängt von den gebuchten Leistungen und der Häufigkeit unserer Einsätze ab. Wir arbeiten nach dem Prinzip der Bezugspflege und achten darauf, dass Sie von möglichst wenigen unterschiedlichen Personen betreut werden, um Vertrauen und Kontinuität aufzubauen.
Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Mitarbeitenden im Schichtsystem arbeiten. Das bedeutet, dass sich zum Beispiel an Wochenenden oder im Laufe des Tages das Personal abwechseln kann. Zudem erfordern manche Leistungen spezielle Fachkenntnisse, die nur von dafür qualifizierten Kolleginnen und Kollegen erbracht werden dürfen.
So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit die bestmögliche und fachgerechte Versorgung erhalten.
Was ist, wenn ich einen Termin zu einem Einsatzzeitpunkt meines Pflegedienstes habe?
Terminabsprachen – gemeinsam flexibel bleiben
Wir wissen, dass Sie neben unseren Pflegebesuchen auch andere wichtige Termine wahrnehmen – etwa beim Arzt, der Fußpflege oder beim Friseur. Damit alles reibungslos klappt, bitten wir Sie, unsere fest vereinbarten Einsatzzeiten möglichst in Ihre Planung einzubeziehen.
Sollte sich ein Termin einmal überschneiden, sprechen Sie uns einfach an: Wir passen unsere Einsätze nach Möglichkeit gerne gemeinsam mit Ihnen an. So stellen wir sicher, dass Ihre Versorgung zuverlässig bleibt und Sie dennoch alle wichtigen Termine wahrnehmen können.
Was sollte ich beachten, wenn ich nicht zuhause bin?
Terminabsagen – bitte rechtzeitig informieren
Unsere tägliche Tourenplanung ist mit viel Organisation verbunden, daher ist es uns wichtig, Sie zu den vereinbarten Einsatzzeiten zuverlässig anzutreffen. Wenn möglich, legen Sie Ihre persönlichen Termine bitte so, dass sie nicht mit unseren Pflegebesuchen kollidieren.
Sollten Sie dennoch verhindert sein, sagen Sie uns bitte bis 24 Std. vorher – bzw. am Freitag für das Wochenende – kurz Bescheid. So können wir unsere Einsätze neu planen und unnötige Leerzeiten vermeiden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht wahrgenommene, aber fest eingeplante Leistungen, die vor Ort abgesagt werden, privat berechnet werden können.
Was mache ich, wenn ich meine Versorgung unterbrechen möchte?
Versorgungspausen – flexibel und unkompliziert
Sollten Sie einmal in den Urlaub fahren oder sich in einem Krankenhausaufenthalt befinden, ruht unsere Versorgung selbstverständlich. In dieser Zeit pausiert Ihr Pflegevertrag automatisch und wir setzen unsere Leistungen erst nach Ihrer Rückkehr fort.
Damit wir die Einsätze bestmöglich planen können, bitten wir Sie, uns – sofern absehbar – rechtzeitig über Beginn und Ende der Unterbrechung zu informieren. Dafür stehen Ihnen jederzeit unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft sowie unsere digitalen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Wie und wann können Sie das Pflege von : Brockerhoff Team erreichen?
Wir sind für Sie da – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
Unsere Verwaltung erreichen Sie telefonisch werktags von 10:00 bis 15:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten – sowie am Wochenende – steht Ihnen unser Bereitschaftsdienst über die Notfallnummer zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieser Dienst ausschließlich für pflegerische Notfälle gedacht ist, da er von unseren Mitarbeitenden zusätzlich zu ihrem regulären Einsatz geleistet wird. Bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte sofort an den Rettungsdienst unter 112.
Was passiert, wenn meine verordnete Behandlungspflege abgelehnt wurde?
Unterstützung bei Leistungsablehnungen
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Ihre Krankenkasse eine Leistung ablehnt, die in der Verordnung häuslicher Krankenpflege vorgesehen war. Auch in dieser Situation lassen wir Sie nicht allein: Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen Widerspruch einzulegen und begleiten Sie auf diesem Weg.
Sollte trotz allem keine Genehmigung erfolgen, sind wir verpflichtet, Ihnen die erbrachten Leistungen privat in Rechnung zu stellen. Selbstverständlich stimmen wir in einem solchen Fall das weitere Vorgehen immer eng mit Ihnen ab – transparent, partnerschaftlich und fair.
Was ist, wenn mal etwas nicht in Ordnung ist? Wie kann ich mich beschweren?
Feedback willkommen – Ihr Eindruck zählt!
Auch im Pflegealltag läuft nicht immer alles perfekt. Sollte es einmal Grund zur Beschwerde geben, sprechen Sie uns bitte offen an – denn nur so können wir uns verbessern. Wir pflegen eine offene Feedbackkultur und verstehen Kritik als Chance, unsere Qualität weiterzuentwickeln.
Nutzen Sie dafür gerne alle unsere Kommunikationswege: direkt im Gespräch mit unseren Mitarbeitenden oder per Telefon über unser Büro – wir haben immer ein offenes Ohr für Sie. Natürlich freuen wir uns ebenso über Lob und positives Feedback, das unser Team motiviert.
Was ist, wenn ich eine Pflegekraft nicht mag und mit ihr nicht zurechtkomme?
Wenn die Chemie nicht stimmt
Pflege ist Vertrauenssache – und manchmal passt es zwischen Menschen einfach nicht. Sollten Sie mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter nicht zurechtkommen, sprechen Sie uns bitte offen darauf an. Wir nehmen solche Rückmeldungen sehr ernst und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
Unser Ziel ist es, dass Sie sich jederzeit wohl, respektiert und gut betreut fühlen. Deshalb werden wir, soweit möglich, das Team so anpassen, dass Sie sich rundum gut aufgehoben wissen.
DER ERSTE SCHRITT
ZU EINEM BESSEREN MORGEN
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