Grundpflege
NACH SGB XI
Für Pflegebedürftige sind auch alltägliche Dinge wie die eigene Körperpflege, das Ankleiden und die Handreichungen zu den Mahlzeiten beschwerlich oder nur sehr eingeschränkt möglich. Auch kurze Wege innerhalb des eigenen Heims können die Betroffenen, je nach Erkrankung, nur in Begleitung zurücklegen.
Die Unterstützung in diesen Dingen fällt in den Bereich der Grundpflege nach SGB XI. Diese umfasst die Körperpflege, Hilfestellungen bei Toilettengängen, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung von Begleiterscheinung eingeschränkter Beweglichkeit sowie die Förderung erhaltener Fähigkeiten und der Kommunikation.
Unsere Leistungen zur Grundpflege
KÖRPERPFLEGE
Hygiene ist nicht allein eine medizinische Notwendigkeit, auch für die Lebensqualität der Patienten ist es entscheidend, sich in seiner Haut wohlzufühlen. Deshalb unterstützen wir unsere Patienten je nach individuellen Gegebenheiten bei der Körperpflege.
HILFE BEI TOILETTENGÄNGEN
Ob die Patient/innen den Weg zur Toilette zurücklegen können oder eine Versorgung im Bett nötig ist, unsere Mitarbeiter/innen unterstützen gerade dort wo es nötig ist.
ERNÄHRUNG
MOBILITÄT
Im Rahmen der Leistungskomplexe aus dem SGB XI fördern wir Ihre Beweglichkeit in der Häuslichkeit, um Ihnen zu helfen, ein aktives und unabhängiges Leben in Ihrem Zuhause zu führen.
VORBEUGUNG
Die eingeschränkte Beweglichkeit Pflegebedürftiger führt oft zu begleitenden Beschwerden, wie Kontakturen, Dekubiti, Thrombose oder Opstipation. Um diese unangenehmen Beeinträchtigungen zu verhindern und bestmöglich entgegenzuwirken, unterstützen wir unsere Patient/innen bei den erforderlichen Prophylaxemaßnahmen.